Mitglieder - Frau Ulla Acht
- Herr Günther Becker
- Frau Ursula Berlet
- Herr Hans Fey
- Frau Margitta Gräber
- Herr Franz Heinen
- Herr Paul Kronenbürger
- Herr Manfred Kuhrmann
- Herr Norbert Saynisch
- Herr Michael Schwering
- Herr Rainer Tinschmann
- Herr Markus Weinand
- Herr Norbert Wesseling
- Herr Peter Wolfgarten
- Herr Max Wolters
Aufgaben Zu den Aufgaben der je nach Gemeindegröße bis zu 16-köpfigen, ehrenamtlich besetzten Gremien unter Vorsitz des Pfarrers gehört unter anderem die Personal- und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der Kirchenvorstände beträgt sechs Jahre. Alle drei Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde. Er entsendet auch die Mitglie-der für die Verbandvertretung des Gemeindeverbandes und wählt über Wahlmänner und Wahlfrauen 21 von 31 Mitgliedern des Kirchensteuerrates des Erzbistums Köln, der über den Bistumshaushalt entscheidet. Wahlberechtigt zum Kirchenvorstand sind alle in der Kirchengemeinde wohnhaften Gemeindemitglieder ab 18 Jahren, die seit mindestens einem Jahr an dem Ort der Gemeinde wohnen. Gewählt werden kann jeder Wahlberechtigte, der mindestens 21 Jahre alt ist. Während dem Pfarrgemeinderat die Mitgestaltung des Gemeindelebens zufällt, umfasst der Aufgabenbereich des Kirchenvorstands die rechtsgeschäftliche Vertretung der Gemeinde und die Beschaffung der Mittel. Bei vielen Entscheidungen in einer Pfarrgemeinde, die auch finanzielle Auswirkungen haben, ist dieses demokratisch gewählte Gremium einbezogen, etwa beim Kauf einer neuen Orgel oder bei der Ausstattung des Gotteshauses. Es hat sich bewährt, den Kirchenvorstand turnusmäßig alle drei Jahre nur zur Hälfte neu zu wählen. So kann die verbleibende Hälfte der Mitglieder ihr Wissen an die Neugewählten weitergeben und die Kontinuität der Arbeit sichern. Die Einrichtung des Kirchenvorstandes fußt auf einem Gesetz des preußischen Landtags über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens aus dem Jahr 1875 und auf einem weiteren Gesetz von 1924, das in das nordrhein-westfälische Landesrecht übergegangen ist. (© Presseamt des Erzbistums Köln, 6. November 2003) Die Aufgabenverteilung Vorsitzender: | Pater Victor Heger | | 1. Stellvertretender Vorsitzender: | Herr Max Wolters | | 2. Stellvertretender Vorsitzender: | Herr Rainer Tinschmann | | Kämmerer (Geschäftsführer): | Herr Rainer Tinschmann | | Stellvertreter: | Herr Max Wolters | | Protokollführerin: | Frau Ulla Acht | Vertreterin: | Frau Ursula Berlet | | Mitglied in der Kirchengemeindeverbandsvertretung: | - Frau Ulla Acht
- Herr Rainer Tinschmann
| | | Vertreter für den Stadtkirchenverband: | - Frau Ursula Berlet
- Herr Norbert Wesseling
| | Vertreter im Caritasverband: | n. n. | Besetzung der Ausschüsse | | Finanzausschuss: | - Herr Manfred Kuhrmann (Vorsitzender)
- Frau Margitta Gräber
- Herr Michael Schwering
- Herr Max Wolters
| | Personalausschuss: | - Frau Ulla Acht (Vorsitzende)
- Frau Ursula Berlet
- Herr Hans Fey
- Herr Norbert Wesseling
| | Bauausschuss: | - Herr Franz Heinen (Vorsitzender)
- Herr Günther Becker
- Herr Paul Kronenbürger
- Herr Norbert Saynisch
- Herr Rainer Tinschmann
- Herr Markus Weinand
- Herr Peter Wolfgarten
- Herr Max Wolters
| Vertreter für den KITA-Rat der Einrichtungen: | - Frau Ursula Berlet
- Herr Franz Heinen
- Herr Peter Wolfgarten
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