Musikalische Wünsche

Anregungen für alle, die Hochzeitsgottesdienste vorbereiten

Bei den Vorbesprechungen für Gottesdienste zu Trauungen, Silber- und Goldhochzeiten wird den Beteiligten in der Regel die Möglichkeiten gegeben, Wünsche zur musikalischen Gestaltung "ihrer" Feier zu äußern. Dadurch können sie aktiv die Liturgie mitgestalten, was sehr sinnvoll und zu begrüßen ist. Zunächst weisen wir darauf hin, dass Sie mit der Anmeldung und der Festlegung Ihres Trautermins einen Organisten durch die Pfarrgemeinde St. Peter gestellt bekommen. Für Gemeindemitglieder ist dieses kostenlos, falls sich der Dienst des Organisten auf die übliche liturgische Mitgestaltung beschränkt. Dazu gehören die Begleitung sämtlicher Gemeindelieder sowie die entsprechende Gestaltung an den vorgesehenen Stellen im Gottesdienst (Einzug, Kommunion, Auszug etc).

Für die Auswahl der Orgelwerke können Sie sich gern auf die Erfahrung des Kirchenmusikers verlassen, der nicht selten auch auf die Orgelimprovisation zurückgreift, um bestimmten liturgischen Begebenheiten besondere Festlichkeit zu verleihen. Wenn Sie individuelle Wünsche zu Orgelwerken haben, sollten Sie diese mit dem jeweiligen Organisten absprechen. Er wird Ihnen sagen, ob es möglich und sinnvoll ist. Bei anspruchsvollen Wünschen muss der Mehraufwand dem Musiker extra vergütet werden.

Wenn Sie an einer außerordentlichen musikalischen Gestaltung interessiert sind (z.B. durch Sologesang, Chorgesang oder Instrumentalmusik), beachten Sie bitte, dass dieses mit Kosten verbunden ist.

In unserer Gemeinde gibt es einige Chöre, mit ganz unterschiedlicher musikalischer Ausrichtung (Gospelchor, Chorgemeinschaft, Kirchenchor, Choralschola, Kinderchor). Wenn Sie daran interessiert sind, versuchen wir gern, eine Mitgestaltung der Chöre an Ihrem Gottesdienst möglich zu machen.

Falls an der Feier evangelische Christen teilnehmen, empfehlen sich besonders diejenigen Lieder, die auch im evangelischen Gesangbuch enthalten sind (Diese sind mit einem Ö im Gotteslob gekennzeichnet). Es wäre ratsam und gleichzeitig auch wertvoll als Erinnerung an Ihren Festgottesdienst, wenn Sie für Lieder und gemeinsame Gebete einen Liedzettel vorbereiten und allen Festgästen ausgeben würden. Fertigen Sie die Programme  nach Absprache mit dem Geistlichen und dem Musiker an.

Mit freundlichen Grüßen

Herr Wolfgang Krumpen, Seelsorgebereichmusiker
Tel: 0221 55 02 150
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Herr Kantor Thiemo Dahmen
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Hilfestellung

Liturgie – ein Wunschkonzert?

Leider  sind manche der Auffassung, dass es sich bei der Liturgie um eine Art Wunschkonzert handelt, und in Ermangelung einer ausreichenden Kenntnis der Orgel, werden häufig nur solche Stücke gewünscht, die in Film und Fernsehen bei derartigen Feiern zu hören waren und sind: Hier wird unglücklicherweise allzu oft suggeriert, als kämen für Trauungen und (!) Beerdigungen nur das "Ave Maria" oder "Ave verum" oder "Largo" in Frage:

Das Bach-Gounod'sche "Ave Maria“ ist zweifelsfrei ein musikalisch ansprechendes Werk - wenn es von einem begabten Vokalsolisten gut vorgetragen wird. Zweifelhaft ist jedoch eine rein instrumentale Interpretation. Ein  "Ave Maria" ohne Text ist kein "Ave Maria", und schöne Melodien gibt es für jedes Instrument reichlich als Originalkompositionen. wenn diese auch nicht so "bekannt" sein mögen. Mit leichtem Schmunzeln fragt man sich, ob wirklich alle Brautleute und deren Angehörige, die sich ein  "Ave Maria" wünschen, so große Marienverehrer sind, dass sie ausgerechnet dieses Stück direkt nach ihrer Trauungszeremonie hören müssen! Auf die liturgische Problematik eines "Ave Maria" an dieser Stelle oder auch während der Kommunion muss einfach hingewiesen werden. Eine Soloarie, der ein Psalm oder ein andere Schrifttext zugrunde liegt, ist da wesentlich geeigneter.

Oper und Musical im Gottesdienst?

Noch größere Zweifel stellen sich ein bei weltlichen Songs, Schlager-, Musical-, Film- oder Opernmelodien, die immer öfter gewünscht werden. Ein noch so herzzerreißender Song von Elton John oder Andrea Bocelli eignet sich absolut nicht zum Gebrauch in der Liturgie, auch wenn man sich vielleicht bei jenem Lied kennen und lieben gelernt hat. In den seltensten Fällen gelingt eine auch nur halbwegs adäquaten Wiedergabe eines solchen Liedes durch den "Vor-Ort-Sänger" und den Organisten als Band- und Orchesterersatz, so dass die Erwartungen der Wünschenden mit dem CD-Originalsound im Ohr ohnehin kaum zufrieden zu stellen sind.

Bei jedem musikalischen Beitrag muss die "Sinnfrage" hinsichtlich der Verwendung in der Liturgie gestellt werden: Das Schubert'sche  "Ave Maria" ist trotz herrlicher Musik für den Trauungsgottesdienst untragbar ("Hör einer Jungfrau Fleh'n"). Der Brautchor aus "Lohengrin" ist ein wunderschönes Stück - in der Oper, nicht in der Kirche! Mendelssohns "Hochzeitsmarsch" aus dem "Sommernachtstraum" ist im Gottesdienst ebenfalls am falschen Platz. Und Mozarts "Ave verum" ("Sei gegrüßt du wahrer Leib"): in einem Wortgottesdienst zur Trauung?

Aus diesen Gründen möchten die Kirchenmusiker die Beteiligten in folgenden Punkten um Verständnis bitten:

"Musik im Gottesdienst" heißt zunächst einmal gemeinsames Singen der versammelten Festgemeinde – wenigstens ein Lied zu Beginn und am Schluss des Gottesdienstes. Gottesdienstleiter oder Kirchenmusiker sind gerne bei der Auswahl der Gemeindegesänge aus dem GOTTESLOB behilflich. Wünsche werden so gut es geht berücksichtigt und an geeigneter Stelle im Gottesdienst eingebracht, z.B. altbekannte Lieder wie "Lobet den Herren", "Großer Gott, wir loben dich" oder auch Neue Geistliche Lieder. Wichtig  ist nicht nur die Melodie, sondern auch der Text. Wir bitten um Verständnis, dass an wichtigen Stellen während einer hl. Messe liturgische Gesänge vorkommen müssen, z.B. das Sanctus. Dem Kirchenmusiker kann die Auswahl geeigneter Orgelmusik überlassen  werden. Er hat einen Überblick über das Orgelrepertoire vieler großer und kleiner Meister aus mehreren Jahrhunderten sowie ausreichend Notenmaterial originaler Orgelmusik. Das gehört zu seiner Aufgabe im Dienst der Gemeinde. Ein Musiker spielt umso besser, wenn er ein Musikstück der Situation, dem Instrument und seinem Können entsprechend auswählen kann. Auch die Orgelimprovisation hat ihren Platz im Gottesdienst. So kann direkt Bezug auf gesungene Lieder und vorgetragene Texten genommen werden und können je nach Anlass freudig bis besinnlich-meditativ die Teile des Gottesdienstes ausgestaltet werden. Stücke wie z.B. das  "Ave Maria" von Bach-Gounod oder das "Ave verum" von Mozart sind keine originalen Orgelstücke und deshalb nicht gut rein instrumental zu spielen.

Wenn Sie Vokal- oder Instrumentalsolisten verpflichten wollen, so achten Sie bitte auf entsprechende Qualität. Gute Solisten kennen dem Anlass und ihrem Können angemessene Stücke, die sich besser in den Gottesdienst integrieren lassen als z.B. ein  "Ave Maria", das nur dann passt, wenn Ihnen die Marienverehrung ein persönliches Anliegen ist.

Wenn Sie jemanden wissen, der "Ihren" Gottesdienst musikalisch mitgestalten kann und möchte, sollte sie/er sich rechtzeitig mit dem Kirchenmusiker in Verbindung setzen. Dieser kann auch Solisten vermitteln. Honorare sind in der Regel mit den Musikern direkt zu vereinbaren und abzurechnen.

Instrumentalstücke eignen sich zum Ein- und Auszug, evtl. während der Gabenbereitung und zur Kommunion.

Vokalsolostücke eignen sich je nach Textaussage evtl. nach der Lesung, nach dem Brautsegen, während der Gabenbereitung oder zur Kommunion.

Gemeinsam singen sollte die versammelte Festgemeinde wenigstens ein Lied am Anfang und am Ende des Gottesdienstes sowie in einer Eucharistiefeier auch das "Heilig" (Sanctus). Es empfiehlt sich, für Hochzeiten Faltblätter mit Liedern und Texten drucken zu lassen. Man braucht dann im Gottesdienst kein Buch und hat eine schöne Erinnerung fürs Familienalbum. Hierbei gilt: Bitte frühzeitig Kontakt mit Gottesdienstleiter und Organist aufnehmen, um den Gottesdienst gemeinsam zu planen. Danach kann ein Liedblatt erstellt werden, das so zeitig fertig sein sollte, dass man evtl. vorher im Familienkreis die Lieder ansehen kann.

Bei Beachtung dieser Punkte wird es sicherlich eine, wie mit Recht gewünscht, für alle Beteiligten "besonders schöne" Feier!

Vorschläge für die musikalische Gestaltung des Gottesdienstes

Einzug mit Orgelmusik

020 Herr, gib uns deinen Frieden

geeignete Lieder zur Eröffnung:
258 Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren
268 Singt dem Herrn ein neues Lied
270 Kommt herbei
474 Nun jauchzt dem Herren alle Welt
Lasst uns miteinander (evtl. im Diözesananhang)

Das Kyrie kann gesungen oder gesprochen werden; ein Gloria ist in der Trauungsmesse nicht vorgesehen, kann aber außerhalb de Advents und der Österlichen Bußzeit gesungen oder gesprochen werden.

Antwortgesang nach der Lesung:
011 Liebe ist nicht nur ein Wort
645,3 Kehrvers "Wo Güte und Liebe" mit Versen
Wo die Güte und die Liebe (evtl. im Diözesananhang)
530ff Hallelujaruf mit Vers
- 044 Halleluja (Melodie aus England, bekannt aus Taizé)

vor oder nach der Trauung:
Orgelspiel oder Diözesananhang
039 Zeige uns den Weg
74 Gott, der nach seinem Bilde (auch nach Melodie 468)

zur Gabenbereitung:
468 O Gott, nimm an die Gaben
491 Was uns die Erde Gutes spendet
- 041 Wenn das Brot das wir teilen
- 030 Wenn wir das Leben teilen(evtl. im Diözesananhang)
oder Orgel- bzw. Vokal-/lnstrumentalstück

Sanctus:
469 Heilig ist Gott in Herrlichkeit
491 Heilig, heilig, heilig
027 Heilig Gott (evtl. im Diözesananhang)

Agnus Dei/zur Brotbrechung:
435 Lamm Gottes
482 Christe du Lamm Gottes

Danksagung und/oder Schlusslied:
257 Großer Gott, wir loben dich
266 Nun danket alle Gott
267 Nun danket all und bringet Ehr
573 Gegrüßet seist du, Königin
595 Maria, breit den Mantel aus
- Komm, Herr, segne uns (aus "Kommt und singt")
- 012 Unser Leben sei ein Fest